|
|
SIE
FRAGEN, WIR ANTWORTEN [FAQ]
Das Online-Sekretariat
» Wissenswertes
für Eltern, Lehrer und Schüler
» Viele
Fragen beantwortet Ihnen das Hessische Kultusministerium
?/!
Schülerinnen und Schüler
|
? |
Janic:
"Wie teuer ist es, wenn ich meinen Schülerausweis
neu beantrage?" |
| ! |
Zwei Euro kostet
ein neuer Schülerausweis. Wo ihr ihn bekommt?
Im Sekretariat bei Frau Brack. |
|
? |
Marc:
"Wann kommt eigentlich ein Leistungskurs
zustande bzw. wann nicht?" |
| ! |
Die am Gymnasium
Nidda üblichen Leistungskurse werden dann realisiert,
wenn er von mehr als 10 Schülerinnen und Schülern
angewählt wurde, die am Kurs teilnehmen möchten.
Finden sich weniger als 10 Wunschteilnehmer zusammen,
so kommt das Angebot entsprechend nicht zustande. |
|
? |
Jana:
"Kriege ich eigentlich auch bunte
Kreide und wo?" |
| ! |
Bunte Kreide
gibt es bei Frau Brack im Sekretariat, wenn ihr
zu diesem Wunsch auch eine gute Begründung
habt. Schlechte Begründung: "Wir würden
gerne damit den Schulhof bemalen!" - Gute Begründung:
"Unser(e) Lehrer(in) XY braucht die bunte Kreide
ganz dringend!!"
Im Übrigen bekommt ihr auch weiße Kreide
bei Frau Brack! |
|
? |
Martin:
"Kann ich bei Klassenfahrten
mitfahren, auch wenn ich nicht versetzt werde? |
| ! |
Ein scheinbar
einfache Frage mit einer etwas komplexeren Antwort.
Grundsätzlich gilt: Sollte eine Klassenfahrt
in deiner neuen Klasse angesetzt sein, so ist es
sogar zu begrüßen, wenn du die Klassenfahrt
mitmachst, weil du auf diesem Wege deine neuen Klassenkamaraden
und Klassenkamaradinnen sofort optimal kennen lernen
kannst. Ist die Klassenfahrt jedoch in deiner alten
Klasse geplant gewesen, so würde dir eine Teilnahme
wertvolle Zeit nehmen, dich in deiner neuen Klasse
zurecht zu finden und daher ist dies in diesem Falle
nicht möglich.
|
|
? |
Christine:
"Ich habe eine Frage zu unserem Schulfest,
das wir in der vorletzten Woche vor den Ferien hatten.
Ich fand es total super. Das sollte man wirklich öfter
mal machen. Wann ist denn das nächste Schulfest?" |
| ! |
Die Schulleitung
des Gymnasiums Nidda fand das Schulfest anlässlich
des 125-jährigen Jubiläums auch sehr gelungen
und es hat uns allen sehr viel Freude bereitet.
Da ein solches Fest jedoch mit sehr viel Arbeit
verbunden ist, sind wir, zusammen mit den ausführenden
Lehrerinnen und Lehrern, aber auch froh, dass das
nächste Schulfest dieser Art in 25 Jahren ist
;-) |
|
? |
Alexander:
Ich habe bei einer
Arbeit gefehlt und musste sie
zwei Tage später nachschreiben
ohne dass das angekündigt war. Geht das überhaupt? |
| ! |
Tatsächlich
sind Klassenarbeiten mind. 5 Unterrichtstage vorher
bekannt zu geben. Von einzelnen Schülern, die
Arbeiten entschuldigt versäumen kann die nachträgliche
Anfertigung verlangt werden. Hierbei gilt die Ankündigungspflicht
von 5 Tagen nicht. Übrigens dürfen Klassenarbeit
unabhängig davon geschrieben werden, wie groß
der Anteil der anwesenden Klasse ist.
|
|
? |
Heike:
Kann ich mich als volljährige Schülerin
auch als Betreuungskraft am Gymnasium Nidda bewerben? |
| ! |
Grundsätzlich
ist eine Bewerbung möglich, allerdings wenig
sinnvoll, da Schüler(innen) während der
Betreuungszeiten ja selbst Unterricht haben. Allerdings
kann eine solche Bewerbung sehr interessant sein,
wenn es am Gymnasium Nidda um die Einführung
der Ganztagsbetreuung (z.B. für die Mitarbeit
bei der vorgesehenen Hausaufgabenhilfe) geht.
|
?/!
Eltern und Erziehungsberechtigte
|
? |
Frau
Stoll: Wieviele Wandertage
dürfen in der Mittelstufe pro Jahr durchgeführt
werden und zählen die Klassenfahrten auch dazu? |
| ! |
Während
eines Schuljahres können je Klasse/Tutorengruppe
bis zu 8 Wandertage durchgeführt werden.
In den Jahrgangsstufen 1- 10 können bis zu
5 Wandertage zu einer mehrtägigen Wanderfahrt
zusammengefasst werden. Von der Übernachtung
in Zelten sollte bei Schulwanderfahrten wegen der
erschwerten Aufsichtsführung abgesehen werden.
|
|
? |
Ist
Nachsitzen
eigentlich noch erlaubt? |
| ! |
Ja dem ist so,
allerdings spricht man heute von dem "Nachholen
schuldhaft versäumten Unterrichts" und bevor
dies erfolgt, sollen die Eltern hierüber informiert
werden.
Dies git als Pädagogische Maßnahmen
und stellt gegenüber den Ordnungsmaßnahmen
eine recht milde Sanktion dar. Wie bei anderen Pädagogischen
Maßnahmen (Ermahnung, Missbilligung des Fehlverhaltens,
Beauftragung mit zusätzlichen Aufgaben) ist
es Ziel, falsche Verhaltensweisen zu verdeutlichen
und im vorliegenden Fall Versäumtes nachzuholen.
Lehrer haben bei all diesen Maßnahmen den
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
zu beachten.
|
|
? |
Frau
Kaiser: Eine Lehrerin an ihrer Schule schreibt ständig
unangekündigte
Vokabeltests. Warum wird das
geduldet? |
| ! |
Bei Vokabeltests
handelt es sich streng genommen nicht um Anteile
der schriftlichen Leistungen, sondern um eine besondere
Form der Hausaufgabenkontrolle. Da es also keine
Klassenarbeiten sind, müssen Vokabeltests daher
vorher nicht angekündigt werden. Auch eine
Höchst- oder Mindestzahl zu schreibender Vokabeltests
ist nicht vorgegeben. Allerdings sollen Vokabeltests:
- sich auf die Hausaufgaben der letzten Unterrichtswoche
beziehen
- nicht länger als 15 Minuten dauern und
- nicht die Regel darstellen.
|
|
? |
Frau
Itzeroth: Bekommen die Schüler für die Konfirmation
eine Unterrichtsbefreiung? |
| ! |
Auf Wunsch
darf der auf die Konfirmation folgende Montag 'schulfrei
genommen werden'. Dies gilt übrigens genauso
für den auf die Erstkommunion folgenden Montag.
Alles was hierzu zu tun ist, besteht darin den Klassenlehrer
frühzeitig über das Konfirmations- bzw.
Erstkommunionsdatum zu informieren.
|
|