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SIE FRAGEN, WIR ANTWORTEN [FAQ]
Das Online-Sekretariat

» Wissenswertes für Eltern, Lehrer und Schüler

» Viele Fragen beantwortet Ihnen das Hessische Kultusministerium

 

?/! Schülerinnen und Schüler

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Janic: "Wie teuer ist es, wenn ich meinen Schülerausweis neu beantrage?"
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Zwei Euro kostet ein neuer Schülerausweis. Wo ihr ihn bekommt? Im Sekretariat bei Frau Brack.

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Marc: "Wann kommt eigentlich ein Leistungskurs zustande bzw. wann nicht?"
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Die am Gymnasium Nidda üblichen Leistungskurse werden dann realisiert, wenn er von mehr als 10 Schülerinnen und Schülern angewählt wurde, die am Kurs teilnehmen möchten. Finden sich weniger als 10 Wunschteilnehmer zusammen, so kommt das Angebot entsprechend nicht zustande.

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Jana: "Kriege ich eigentlich auch bunte Kreide und wo?"
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Bunte Kreide gibt es bei Frau Brack im Sekretariat, wenn ihr zu diesem Wunsch auch eine gute Begründung habt. Schlechte Begründung: "Wir würden gerne damit den Schulhof bemalen!" - Gute Begründung: "Unser(e) Lehrer(in) XY braucht die bunte Kreide ganz dringend!!"

Im Übrigen bekommt ihr auch weiße Kreide bei Frau Brack!


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Martin: "Kann ich bei Klassenfahrten mitfahren, auch wenn ich nicht versetzt werde?
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Ein scheinbar einfache Frage mit einer etwas komplexeren Antwort. Grundsätzlich gilt: Sollte eine Klassenfahrt in deiner neuen Klasse angesetzt sein, so ist es sogar zu begrüßen, wenn du die Klassenfahrt mitmachst, weil du auf diesem Wege deine neuen Klassenkamaraden und Klassenkamaradinnen sofort optimal kennen lernen kannst. Ist die Klassenfahrt jedoch in deiner alten Klasse geplant gewesen, so würde dir eine Teilnahme wertvolle Zeit nehmen, dich in deiner neuen Klasse zurecht zu finden und daher ist dies in diesem Falle nicht möglich.


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Christine: "Ich habe eine Frage zu unserem Schulfest, das wir in der vorletzten Woche vor den Ferien hatten. Ich fand es total super. Das sollte man wirklich öfter mal machen. Wann ist denn das nächste Schulfest?"
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Die Schulleitung des Gymnasiums Nidda fand das Schulfest anlässlich des 125-jährigen Jubiläums auch sehr gelungen und es hat uns allen sehr viel Freude bereitet. Da ein solches Fest jedoch mit sehr viel Arbeit verbunden ist, sind wir, zusammen mit den ausführenden Lehrerinnen und Lehrern, aber auch froh, dass das nächste Schulfest dieser Art in 25 Jahren ist ;-)

 

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Alexander: Ich habe bei einer Arbeit gefehlt und musste sie zwei Tage später nachschreiben ohne dass das angekündigt war. Geht das überhaupt?
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Tatsächlich sind Klassenarbeiten mind. 5 Unterrichtstage vorher bekannt zu geben. Von einzelnen Schülern, die Arbeiten entschuldigt versäumen kann die nachträgliche Anfertigung verlangt werden. Hierbei gilt die Ankündigungspflicht von 5 Tagen nicht. Übrigens dürfen Klassenarbeit unabhängig davon geschrieben werden, wie groß der Anteil der anwesenden Klasse ist.

 

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Heike: Kann ich mich als volljährige Schülerin auch als Betreuungskraft am Gymnasium Nidda bewerben?
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Grundsätzlich ist eine Bewerbung möglich, allerdings wenig sinnvoll, da Schüler(innen) während der Betreuungszeiten ja selbst Unterricht haben. Allerdings kann eine solche Bewerbung sehr interessant sein, wenn es am Gymnasium Nidda um die Einführung der Ganztagsbetreuung (z.B. für die Mitarbeit bei der vorgesehenen Hausaufgabenhilfe) geht.

 

 

 

?/! Eltern und Erziehungsberechtigte

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Frau Stoll: Wieviele Wandertage dürfen in der Mittelstufe pro Jahr durchgeführt werden und zählen die Klassenfahrten auch dazu?
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Während eines Schuljahres können je Klasse/Tutorengruppe bis zu 8 Wandertage durchgeführt werden.

In den Jahrgangsstufen 1- 10 können bis zu 5 Wandertage zu einer mehrtägigen Wanderfahrt zusammengefasst werden. Von der Übernachtung in Zelten sollte bei Schulwanderfahrten wegen der erschwerten Aufsichtsführung abgesehen werden.

 

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Ist Nachsitzen eigentlich noch erlaubt?
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Ja dem ist so, allerdings spricht man heute von dem "Nachholen schuldhaft versäumten Unterrichts" und bevor dies erfolgt, sollen die Eltern hierüber informiert werden.

Dies git als Pädagogische Maßnahmen und stellt gegenüber den Ordnungsmaßnahmen eine recht milde Sanktion dar. Wie bei anderen Pädagogischen Maßnahmen (Ermahnung, Missbilligung des Fehlverhaltens, Beauftragung mit zusätzlichen Aufgaben) ist es Ziel, falsche Verhaltensweisen zu verdeutlichen und im vorliegenden Fall Versäumtes nachzuholen. Lehrer haben bei all diesen Maßnahmen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten.

 

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Frau Kaiser: Eine Lehrerin an ihrer Schule schreibt ständig unangekündigte Vokabeltests. Warum wird das geduldet?
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Bei Vokabeltests handelt es sich streng genommen nicht um Anteile der schriftlichen Leistungen, sondern um eine besondere Form der Hausaufgabenkontrolle. Da es also keine Klassenarbeiten sind, müssen Vokabeltests daher vorher nicht angekündigt werden. Auch eine Höchst- oder Mindestzahl zu schreibender Vokabeltests ist nicht vorgegeben. Allerdings sollen Vokabeltests:

  • sich auf die Hausaufgaben der letzten Unterrichtswoche beziehen
  • nicht länger als 15 Minuten dauern und
  • nicht die Regel darstellen.

 

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Frau Itzeroth: Bekommen die Schüler für die Konfirmation eine Unterrichtsbefreiung?
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Auf Wunsch darf der auf die Konfirmation folgende Montag 'schulfrei genommen werden'. Dies gilt übrigens genauso für den auf die Erstkommunion folgenden Montag. Alles was hierzu zu tun ist, besteht darin den Klassenlehrer frühzeitig über das Konfirmations- bzw. Erstkommunionsdatum zu informieren.

 

 

   

 

 

 

 

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